Wildbienen-Spenden – Ihr Beitrag zum Bienenschutz!
Wenn Sie bei uns eine Spende für die Wildbienen leisten, unterstützen Sie unsere Arbeit: Wir informieren mit unseren diversen Projekten über die Wildbienen und sorgen für zahlreiche Futterquellen und Nistmöglichkeiten.
Die Wildbienen-Spende ist ein einmaliger Beitrag als Spende. Sie erhalten eine personalisierte Urkunde, in der Sie den Namen der beschenkten Person eintragen. Für Familie, Mitarbeiter, Kunden: Die Wildbienen-Spenden sind nachhaltige Geschenke für Frauen, Männer und Kinder! Sie erhalten Ihre personalisierte Urkunde sofort nach Eingang der Spende als PDF zum selbst ausdrucken.
Warum für Wildbienen spenden?
Unsere Hauptakteure – die Wildbienen – sind bedroht und haben immer noch zu wenig Lobby. Sie produzieren keinen Honig und sind auch nicht so einfach zu vermehren wie Honigbienen. Umso mehr brauchen sie unsere Aufmerksamkeit und Hilfe.
So nutzen wir Ihre Spende für die Wildbienen
Wir von der Stiftung für Mensch und Umwelt setzen und für den Schutz der biologischen Vielfalt und eine lebenswerte Umwelt für kommende Generationen ein. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erhaltung von Wildbienen und anderen Bestäubern sowie auf Umweltbildung und nachhaltigem Handeln.
Ihre Spenden ermöglichen konkrete Naturschutzprojekte, die Anlage von Blühflächen, Bildungsarbeit sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umwelt- und Artenschutz. Sie tragen dazu bei, Natur zu bewahren und Mensch und Umwelt dauerhaft miteinander in Einklang zu bringen.
Summen SIE mit? Wir sagen DANKE!
Steuerliches zu den Wildbienen-Spenden
Bis zu einem Spendenbetrag von 300,00 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Für höhere Beträge erhalten Sie – sofern uns Ihre vollständige Adresse bekannt ist – eine Zuwendungsbestätigung.
Die Körperschaft Stiftung für Mensch und Umwelt, Hermannstr. 29, 14163 Berlin, dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereiningungen und Vermögensmassen. Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung des Naturschutzes und des Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 8 AO).

