Insektenschutzgesetz von 2021
2021 wurde in Deutschland das sogenannte Insektenschutzpaket von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Dabei handelt es sich um Erneuerungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PfSchAnwV).
Um auf das Insektensterben zu reagieren, wurde der Insektenschutz in den 2018 vereinbarten Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD aufgenommen. Das Paket wurde kurz vor Ende der Großen Koalition noch auf den Weg gebracht.
Es waren zähe Verhandlungen zwischen dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium unter Julia Klöckner und dem SPD-geführten Umweltministerium unter Svenja Schulze. So entstanden zahlreiche Kompromisslösungen.
Insektensterben: Reichen neue Beschlüsse?
Vielen Forschern sowie Umwelt- und Naturschutzverbänden greifen die neuen Regeln nicht weit genug. Der NABU zum Beispiel bezeichnet das Insektenschutzpaket als „zahnlosen Papiertiger“. Der Landwirtschaft bieten sich noch einige Schlupflöcher und viele freiwillige Regelungen an, mit denen effektive Schutzmaßnahmen umgangen werden können. Außerdem sind viele Regeln nur auf einem kleinen Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche Deutschlands gültig.
Erneuerungen, die mit Insektenschutzpaket von 2021 beschlossen wurden
- mindestens 10 m Abstand von Gewässern bei Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bzw. 5 m bei ganzjährig begrünten Gewässerrandstreifen
- artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern werden in der freien Landschaft als wertvolle Biotope geschützt
- Verbot des Einsatzes „gewisser Schädlingsbekämpfungsmittel, so genannter Biozide, in bestimmten Schutzgebieten“ (Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung); Konkret: Keine Unkrautvernichter und keine „bienen- oder bestäubergefährlichen“ Insektengifte in Naturschutzgebieten und Nationalparks
- in FFH-Gebieten darf weiterhin Gift gespritzt werden, sofern dort Obst, Gemüse, Wein oder weitere Sonderkulturen angebaut werden; bis 2023 auch beim Ackerbau
- Glyphosat-Ausstieg 2024, wie in der EU bereits festgelegt
- Lichtverschmutzung: In Naturschutzgebieten darf keine neue Straßenbeleuchtung oder Leuchtreklame installiert werden. Außerdem wird der Betrieb von Skybeamern und Licht-Insektenfallen verboten.
Weiterführende Informationen
Fragen und Antworten der Bundesregierung zum Insektenschutz
Wie viel Gift darf's denn sein? Spektrum-Artikel zum Insektenschutzgesetz
Wildbienen – gefährdete Insekten
Welches Bußgeld für einen schadhaften Umgang mit Insekten droht, erfahren Sie auf der Website des Bußgeldkatalogs: www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-insekten