Spende

Zustifter werden & Stiftungskapital fördern

„Ich bin stolz darauf, Dr. Corinna Hölzer und Cornelis Hemmer den notwendigen Anschub – finanziell und mental – geliefert zu haben, um ihre Stiftung zu gründen, und damit etwas für die Bienen, das Stadtgrün und viele andere wichtige Dinge für den Umweltschutz getan zu haben.“
Zustifterin mit Herz für die biologische Vielfalt

Darum brauchen wir Ihre Zustiftung

Mohn-Mauerbiene (Osmia papaveris)
Die Mohn-Mauerbiene braucht Blütenstücke für ihr Nest, die Stiftung für Mensch und Umwelt Zustiftungen. © Roland Günter

Die Stiftung für Mensch und Umwelt – Trägerin von Deutschland summt! – hat kein Grundstockkapital. Somit erwirtschaftet sie auch keine Dividenden bzw. Zinserträge. Wohlhabende Stiftungen können darüber ihre Verwaltung und Mitarbeiter*innen bezahlen. Zustiftungen ermöglichen der Stiftung für Mensch und Umwelt daher, ihr Grundstockkapital aufzubauen. Gleichzeitig helfen die Zustiftungen, dass sich die Stiftung bei der Finanzbehörde als selbständige Stiftung registrieren lassen kann.

Zustiftung versus Spende: Worin besteht der Unterschied?

Zustiftung: Sie stockt das Vermögen einer Stiftung auf. Damit stärkt sie die Leistungsfähigkeit der Stiftung langfristig, denn die höheren Zinserträge schaffen weitere finanzielle Spielräume in der Verwaltung und im Personal.

Spende: Sie unterstützt die konkrete Stiftungsarbeit und ist zeitnah von der Stiftung für ihre satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. Gemäß § 10b, Abs. 1 EstG, können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Stiftung insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden.

Sonderausgaben im Sinne des deutschen Einkommensteuergesetzes (§ 10, § 10a EStG) sind Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und auch nicht wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Sonderausgaben werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, sofern sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag überschreiten. Sie mindern dadurch das zu versteuernde Einkommen.

👉 Weitere Informationen zum Thema „Zustiftung“ finden Sie auf der Website des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Kontakt

Haben Sie Fragen rund um das Thema „Zustiftung“?

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Cornelis Hemmer
Tel.: +49 30 394064-314
E-Mail: info[at]stiftung-mensch-umwelt.de

Kontakt

Stiftung für Mensch und Umwelt
Dr. Corinna Hölzer & Cornelis Hemmer
Hermannstraße 29, D - 14163 Berlin
Tel.: +49 30 394064-310
infodeutschland-summt.de

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Auszug aus dem Lobbyregister

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