Schmetterling, Scheckenfalter

Insektenschutzgesetz von 2021

Insekten wie diese Mai-Langhornbiene (Eucera nigrescens) sollen mit dem neuen Insektenschutzgesetz von 2021 besser geschützt werden.
Insekten fehlt es massiv an Nahrung und Nistplätzen. Das Insektenschutzgesetz von 2021 soll noch besser helfen. © Angela Di Matteo

2021 wurde in Deutschland das sogenannte Insektenschutzpaket von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Dabei handelt es sich um Erneuerungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PfSchAnwV).

Um auf das Insektensterben zu reagieren, wurde der Insektenschutz in den 2018 vereinbarten Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD aufgenommen. Das Paket wurde kurz vor Ende der Großen Koalition noch auf den Weg gebracht.

Es waren zähe Verhandlungen zwischen dem CDU-geführten Landwirtschaftsministerium unter Julia Klöckner und dem SPD-geführten Umweltministerium unter Svenja Schulze. So entstanden zahlreiche Kompromisslösungen.

Insektensterben: Reichen neue Beschlüsse?

Vielen Forschern sowie Umwelt- und Naturschutzverbänden greifen die neuen Regeln nicht weit genug. Der NABU zum Beispiel bezeichnet das Insektenschutzpaket als „zahnlosen Papiertiger“. Der Landwirtschaft bieten sich noch einige Schlupflöcher und viele freiwillige Regelungen an, mit denen effektive Schutzmaßnahmen umgangen werden können. Außerdem sind viele Regeln nur auf einem kleinen Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche Deutschlands gültig.

Erneuerungen, die mit Insektenschutzpaket von 2021 beschlossen wurden

  • mindestens 10 m Abstand von Gewässern bei Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bzw. 5 m bei ganzjährig begrünten Gewässerrandstreifen
  • artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern werden in der freien Landschaft als wertvolle Biotope geschützt
  • Verbot des Einsatzes „gewisser Schädlingsbekämpfungsmittel, so genannter Biozide, in bestimmten Schutzgebieten“ (Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung); Konkret: Keine Unkrautvernichter und keine „bienen- oder bestäubergefährlichen“ Insektengifte in Naturschutzgebieten und Nationalparks
  • in FFH-Gebieten darf weiterhin Gift gespritzt werden, sofern dort Obst, Gemüse, Wein oder weitere Sonderkulturen angebaut werden; bis 2023 auch beim Ackerbau
  • Glyphosat-Ausstieg 2024, wie in der EU bereits festgelegt
  • Lichtverschmutzung: In Naturschutzgebieten darf keine neue Straßenbeleuchtung oder Leuchtreklame installiert werden. Außerdem wird der Betrieb von Skybeamern und Licht-Insektenfallen verboten.

Weiterführende Informationen

Fragen und Antworten der Bundesregierung zum Insektenschutz

Wie viel Gift darf's denn sein? Spektrum-Artikel zum Insektenschutzgesetz

Wildbienen – gefährdete Insekten

Welches Bußgeld für einen schadhaften Umgang mit Insekten droht, erfahren Sie auf der Website des Bußgeldkatalogs: www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-insekten

Kontakt

Stiftung für Mensch und Umwelt
Dr. Corinna Hölzer & Cornelis Hemmer
Hermannstraße 29, D - 14163 Berlin
Tel.: +49 30 394064-310
infodeutschland-summt.de

Mehr zu Bürozeiten und Mitarbeitenden

Bankinstitut: GLS Bank
IBAN: DE71 4306 0967 1105 5066 00
BIC: GENODEM1GLS

USt-IdNr.: DE313861745
Steuernummer: 27 / 642 / 07154

Auszug aus dem Lobbyregister

Unsere Website und das Besuchen der Website sind CO2-neutral:

CO2 neutrale Website

Diese Website wird im Durchschnitt ca. 27.600 mal pro Monat geklickt. Das braucht Energie! Wir kompensieren das.