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Was steht im Insektenschutzgesetz?

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Sandbiene
Sandbiene © Hans-Jürgen Sessner

Seit Februar 2021 gibt es einen offiziellen Entwurf zum Insektenschutzgesetz. Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ergeben sich durch den Entwurf Änderungen im Bundesnaturschutzgesetzt.

 

Sechs wichtige Punkte des Entwurfs lauten:

  • Der gesetzliche Biotopschutz wird unter anderem auf „Streuobstwiesen“ ausgeweitet.
  • In einigen Schutzgebieten dürfen Biozide nur noch eingeschränkt genutzt werden.
  • In ausgewählten Schutzgebieten dürfen bestimmte Beleuchtungen nicht neu installiert werden.
  • Zeitlich begrenzte Naturschutzmaßnahmen sollen gestärkt werden.
  • In Planungsverfahren soll die Landschaftsplanung gestärkt werden.
  • Es sollen Rechtsnormen geschaffen werden, um Rechtsverordnungen zu erlassen. Die Rechtsverordnungen mögen helfen, die Lichtverschmutzung zu reduzieren. Zudem sollen sie die Nutzung von Insektenfallen beschränken.
  • Zum vollständigen Gesetzesentwurf.

 

Entwurf geht in die nächste Runde

Am Montag, den 19.04.2021 findet eine Anhörung zum Gesetzesentwurf von 14-16 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Berlin) statt. Wer von zuhause aus oder unterwegs teilnehmen möchte, findet hier den Link zur Live-Übertragung.
 
Wir sind gespannt auf das Ergebnis der Anhörung, auch angesichts der bisherigen Kritik am Gesetzesentwurf. Die Bundestagsabgeordneten Steffi Lemke, Sprecherin für Naturschutz, und Harald Ebner, Grüner Obmann im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft - beide Bündnis 90/Die Grünen - bemängeln zum Beispiel Folgendes:

  • Der Entwurf enthält kleinteilige Einzelmaßnahmen mit wenig Wirkung.
  • Beim Thema „Pestizide“ gibt es Schlupflöcher, die dem Insektenschutz entgegenstehen.
  • Es fehlt eine Vorgabe zu pestizidfreien Rückzugsräumen.
  • Erhoffte Änderungen in der Agrarförderung sind nicht erfolgt.
  • Zum ausführlichen Bericht.

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Auszug aus dem Lobbyregister

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