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Umweltschutz: Happy Birthday, Aarhus-Konvention!

// BürgerbeteiligungPolitik

Gestern wurde die Aarhus-Konvention 25 Jahre alt. Dieses internationale Abkommen ist der erste Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz einräumt.

Was bedeutet das für jeden Einzelnen?

  • Informationen: Sie haben das Recht, Informationen über die Umwelt zu erhalten. Das bedeutet, dass Sie das Recht haben, über Umweltauswirkungen, Maßnahmen und Gesetze informiert zu werden.
  • Beteiligung: Ihre Meinung ist wichtig! Sie haben das Recht, Ihre Meinung zu Umweltfragen zu äußern. Das kann zum Beispiel bei öffentlichen Anhörungen oder Versammlungen geschehen.
  • Zugang zu Gerichten: Wenn Sie denken, dass Ihre Rechte in Umweltangelegenheiten verletzt wurden, haben Sie das Recht, vor Gericht zu gehen. Sie können rechtlichen Schutz und eine faire Behandlung erwarten.

Wir haben alle also eine Stimme, wenn es um unsere Umwelt geht. Deutschland hat das Abkommen übrigens erst 2007 ratifiziert.

Hier finden Sie Details zur Aarhus-Konvention.

Happy Birthday, Aarhus-Konvention!

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Kontakt

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Dr. Corinna Hölzer & Cornelis Hemmer
Hermannstraße 29, D - 14163 Berlin
Tel.: +49 30 394064-310
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Auszug aus dem Lobbyregister

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